Für die allermeisten Krankheiten von Haustieren gibt es Medikamente, die für diese Tierarten auf Anwendungssicherheit getestet wurden und nur bei Unbedenklichkeit zugelassen werden. Aus diesem Grund sollte man seinem Tier kein Präparat für Menschen verabreichen, auch wenn es viele Zubereitungen gibt, die den Tierpräparaten sehr ähnlich sind.
Abgesehen von der meist schlechten Akzeptanz der Humanpräparate kann ihre Galenik derart sein, daß der Wirkstoff bei einem Tier nicht oder unzureichend aufgenommen werden kann. Noch schlimmer, wäre eine zu schnelle Aufnahme von Wirkstoffem, die im schlimmsten Fall zu einer Vergiftung führen kann.
Arzneimittel für Tiere bekommt man in der Regel vom Tierarzt. Tierärzte dürfen Medikamente nicht nur verschreiben, sondern sind aufgrund ihres Fachwissens berechtigt, eine Praxisapotheke zu führen und daraus Fertigarzneimittel abzugeben oder auch selbst Medikamente herzustellen. Dies ist sinnvoll, damit spezielle Arzneizubereitungen für Tiere im Behandlungsfall sofort verfügbar sind.
Die meisten Tierarzneimittel sind verschreibungspflichtig und dürfen in der Apotheke nicht ohne tierärztliches Rezept abgegeben werden. Die Rezeptpflicht dient dazu, den bestimmungsgemäßen Gebrauch der zum Teil hochwirksamen Substanzen zu sichern, um gesundheitliche Schäden z.B. durch mögliche Nebenwirkungen bei Mensch und Tier zu vermeiden. Wer sich verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept verschafft, handelt nicht zum Wohle seines Tieres, sondern grob fahrlässig.
Der Apotheker ist ein Fachmann für Arzneimittel bei Menschen. Er hat aber keine Ausbildung über Tierkrankheiten oder den Einsatz von Medikamenten bei Tieren. Deshalb ist bei Tierkrankheiten und beim Einsatz von Tierarzneimittel nur der Tierarzt der richtige Ansprechpartner.
Mit seiner Diagnose leitet der Tierarzt die gezielte medikamentelle Behandlung ein. Sie muß vom Tierarzt individuell festgelegt werden und hängt von Tierart, -alter, Gewicht und Zustand des Tieres ab. Je kleiner die Tierart, desto rascher der Stoffwechsel und umso kürzer die Verweildauer des Medikamentes im Körper. Diese Regel bestimmt Dosis und Anwendungshäufigkeit eines Medikamentes. Darüber hinaus müssen tierart- und rassespezifische Unterschiede in der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Medikamenten berücksichtigt werden.
Die Anwendung von Arzneimitteln ohne tierärztliche Diagnose und Verordnung ist grob fahrlässig und kann ungeahnte Folgen haben:
Ein nicht fachmännisch eingesetztes Medikament schadet mehr als es nützt.
Anzeichen einer Arzneimittelunverträglichkeit können sein:
Falls solche Anzeichen entdeckt werden, benachrichtigen Sie sofort Ihren Tierarzt. Er wird diese Unverträglichkeit an die Herstellerfirma und an die Arzneimittelzulassungsstelle weitermelden.